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Hinweise zum Umgang der Justiz mit dem Coronavirus

Corona-Warn-App

Informationen zur Corona-Warn-App finden Sie

auf der Seite der Staatskanzlei der Landes Sachsen-Anhalt oder direkt

auf der Seite der Bundesregierung

Hinweise des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz zur Fortbildung

Durchführung der Prüfungen

Die schriftlichen und mündlichen Prüfungen der staatlichen Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung und der zweiten juristischen Staatsprüfung werden weiterhin wie vorgesehen zu den bereits bekanntgegebenen Terminen durchgeführt.

Weitere Informationen zu den Corona-Pandemie-Schutzmaßnahmen werden Ihnen mit der Ladung für die Prüfungen übersandt. Sofern auf Grund der aktuellen Pandemie-Lage zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, werden Ihnen diese rechtzeitig mitgeteilt. Den Fragebogen zur Selbstauskunft, welcher bei jedem Prüfungstermin unterschrieben vorgelegt werden muss, können Sie hier herunterladen

Maßnahmen der Gerichte und Staatsanwaltschaften

Auch in der sich verschärfenden Corona-Lage bleiben die Gerichte und Staatsanwaltschaften in Sachsen-Anhalt handlungsfähig. Sie können und werden in allen Rechtsgebieten Entscheidungen treffen. Alle Gerichte und Staatsanwaltschaften haben die entsprechenden Maßnahmen getroffen, um Abstands- und Hygieneregeln einhalten zu können.

Wichtig ist: Besucherinnen und Besucher - mit Ausnahme von Verfahrensbeteiligten und Zuhörern von Verhandlungen - sollten sich stets überlegen, ob sie ihr Anliegen auch schriftlich oder telefonisch vortragen und damit einen Gerichtsbesuch vermeiden können. Dadurch reduzieren sie unmittelbare persönliche Kontakte zum Schutz aller.

Unverändert stehen der Schutz aller Angehörigen der Justiz sowie der Besucherinnen und Besucher vor einer Infektion mit dem Corona-Virus im Vordergrund.

Besucherinnen und Besucher aller Dienstgebäude sind aufgefordert,

  • auf einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen zu achten,
  • die allgemeinen Hygieneregeln für richtiges Husten und Niesen sowie für gründliches Händewaschen zu befolgen,
  • eine Maske zu tragen.

Ob eine Maskenpflicht angeordnet wird und welche sonstigen Sicherheitsvorkehrungen mit Blick auf das aktuelle Infektionsgeschehen vor Ort zu treffen sind, entscheidet die Gerichts- oder Behördenleitung.

Ob eine Gerichtsverhandlung oder ein Anhörungstermin stattfindet, abgesagt oder verschoben wird und welche Regeln im Verhandlungssaal zu beachten sind, entscheidet allein die zuständige Richterin oder der zuständige Richter.

Entsprechende Fragen können also nur das zuständige Gericht oder die zuständige Staatsanwaltschaft beantworten.

Der Zugang zu öffentlichen Verhandlungen ist uneingeschränkt möglich. Zum Schutz der Zuhörer und Verfahrensbeteiligten öffentlicher Verhandlungen können die einzuhaltenden Abstandsregelungen jedoch in einzelnen Terminen zur zahlenmäßigen Begrenzung der Zuschauerkapazitäten führen. Den Anweisungen der jeweiligen Sitzungsleitung ist dabei Folge zu leisten.

Personen, die an SARS-CoV-2 erkrankt oder mit dem Virus infiziert sind, dürfen die Gerichte und Staatsanwaltschaften nicht betreten. Dasselbe gilt für Personen, die sich auf behördliche Anordnung in Selbstisolation zu begeben haben oder unter Quarantäne stehen. Personen, die Symptome einer Corona-Erkrankung, unspezifische Allgemeinsymptome oder Atemwegsprobleme aufweisen, kann der Zutritt zum Dienstgebäude untersagt werden.

Maßnahmen der Justizvollzugsbehörden

Die Gesundheit der Gefangenen, Untergebrachten und Bediensteten hat für uns oberste Priorität. Um Ansteckungen mit dem Coronavirus weiter wirksam zu verhindern, bitten wir Sie, bei Besuchen in den Justizvollzugseinrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt folgende Empfehlungen zu beachten:

Besuchern in den öffentlich zugänglichen Innenräumen von Justizvollzugseinrichtungen, in denen sich mehrere Personen aufhalten, wird empfohlen, einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Empfehlung gilt auch für Besuche von Verteidigern, Rechtsanwälten sowie Notaren.

Im Übrigen wird empfohlen, hinreichend Abstand zu anderen Personen zu halten, der Handhygiene sorgfältig nachzukommen sowie die Nies- und Hustenetikette zu wahren.

Weitere Informationen zum Corona-Virus in Sachsen-Anhalt